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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
die Vermietung/Anmietung von Ferienwohnungen |
1.
Durch
die Buchung, Reservierung oder Bereitstellung der
Ferienwohnungen im "Helgoländer Fährhaus" wird ein
Gastaufnahmevertrag geschlossen, dessen wesentlicher
Inhalt sich nach den Vorschriften des deutschen Hotel-
Gaststättenverbandes e.V. bestimmt. Dieser
Gastaufnahmevertrag ist für beide Vertragsteile bindend.
2. Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der
gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a. Verpflichtung des
Vermieters ist es, die Ferienwohnung entsprechend der
Bestellung bereitzuhalten.
b. Verpflichtung des
Gastes ist es, den Preis für die gesamte Dauer der
Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.
3. Die Unter- und
Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie
deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Vermieters.
4. Bei der Buchung
wird eine Anzahlung vom 25 % des vereinbarten
Gesamtpreises fällig, diese ist innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf unser Konto
(siehe Buchungsbestätigung) zu überweisen.
Der Restbetrag wird am Anreisetag fällig ( per Bar, EC,
Visa oder Master-Card).
5. Der Vermieter
kann vom Vertrag zurücktreten bei Nichteingang von
vereinbarten Zahlungen. In diesem Fall besteht vom
Vermieter keine Verpflichtung zur Rücksprache mit dem
Gast. Ausgenommen es wurden andere Vereinbarungen
getroffen.
6.Am Anreisetag ist der
Einzug in die Ferienwohnungen in der Regel ab 13:00 Uhr
möglich. Eine frühere Ankunft ist nach Absprache
möglich. Die Rückgabe der Ferienwohnung muss am
Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen. Bei verspäteter
Rückgabe behält sich der Vermieter vor 50 % -100 %, je
nach Rückgabezeitpunkt, des Listenpreises zu erheben.
Ausgenommen es wurden gesonderte Vereinbarungen
getroffen
7.Bei Nichtanreisen
oder Stornierung der Ferienwohnungen, bleibt der Gast
rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten
Leistungen zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der
Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche
Einsparungen des Vermieters abgesetzt werden. Die Kosten
bei Nichtanreisen oder Stornierung der Ferienwohnung
betragen:
bei Übernachtung 90%
bei Übernachtung mit
Frühstück 80%
bei Übernachtung mit
Halbpension 70 %
des vereinbarten
Gesamtpreises.
8.
Der Gast hat
keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter
Ferienwohnungen. Sollten die vereinbarten
Ferienwohnungen , aus welchem Gründen auch immer, nicht
verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, für
einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses
zu sorgen.
9.
Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung nebst
Mobiliar und Einrichtungsgegenständen schonend zu
behandeln. Schäden an Gegenständen bzw. an der
Ferienwohnung, die der Gast verursacht hat sind von
diesem zu ersetzen. Etwaige Mängel an der Mietsache hat
der Gast sofort dem Vermieter anzuzeigen.
10.Bei
Verlust der Schlüssel werden die Schlosszylinder aus
Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die
dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
11. Sofern eine
Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder werden sollte,
wird hierdurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht
berührt.
Restaurant Helgoländer
Fährhaus
Gasto, Betrieb und
Verwaltung
Ralf Heiland |