Startseite


Restaurant


Ferienwohnungen

  Ferienwohnung 1
  Ferienwohnung 2
  Allgem. Infos
  Preise
  Angebote
  AGB´s

Helgoland


Links


Kontakt


Impressum

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung/Anmietung von Ferienwohnungen

1. Durch die Buchung, Reservierung oder Bereitstellung der Ferienwohnungen im "Helgoländer Fährhaus" wird ein Gastaufnahmevertrag geschlossen, dessen wesentlicher Inhalt sich nach den Vorschriften des deutschen Hotel- Gaststättenverbandes e.V. bestimmt. Dieser Gastaufnahmevertrag ist für beide Vertragsteile bindend.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.

a. Verpflichtung des Vermieters ist es, die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.

b. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die gesamte Dauer der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

4. Bei der Buchung wird eine Anzahlung vom 25 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig, diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf unser Konto (siehe Buchungsbestätigung) zu überweisen. Der Restbetrag wird am Anreisetag fällig ( per Bar, EC, Visa oder Master-Card).

5. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten bei Nichteingang von vereinbarten Zahlungen. In diesem Fall besteht vom Vermieter keine Verpflichtung zur Rücksprache mit dem Gast. Ausgenommen es wurden andere Vereinbarungen getroffen.

6.Am Anreisetag ist der Einzug in die Ferienwohnungen in der Regel ab 13:00 Uhr möglich. Eine frühere Ankunft ist nach Absprache möglich. Die Rückgabe der Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor 50 % -100 %, je nach Rückgabezeitpunkt, des Listenpreises zu erheben. Ausgenommen es wurden gesonderte Vereinbarungen getroffen

 

7.Bei Nichtanreisen oder Stornierung der Ferienwohnungen, bleibt der Gast rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten Leistungen zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Vermieters abgesetzt werden. Die Kosten bei Nichtanreisen oder Stornierung der Ferienwohnung betragen:

bei Übernachtung 90%

bei Übernachtung mit Frühstück 80%

bei Übernachtung mit Halbpension 70 %

des vereinbarten Gesamtpreises.

8. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen. Sollten die vereinbarten Ferienwohnungen , aus welchem Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses zu sorgen.

9. Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung nebst Mobiliar und Einrichtungsgegenständen schonend zu behandeln. Schäden an Gegenständen bzw. an der Ferienwohnung, die der Gast verursacht hat sind von diesem zu ersetzen. Etwaige Mängel an der Mietsache hat der Gast sofort dem Vermieter anzuzeigen.

10.Bei Verlust der Schlüssel werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.

11. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

Restaurant Helgoländer Fährhaus

Gasto, Betrieb und Verwaltung

Ralf Heiland